Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die Organisationen der extremen Rechten angehören, der Szene der extremen Rechten zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie aus dieser zu verweisen.